Im Jahr 1838 bat die Kölner Armenvewaltung das Kloster der Cellitinnen zur hl. Maria in der Kupfergasse und das Kloster der Cellitinnen zur hl. Elisabeth in der Antonsgasse, die beide nach der Regel des hl. Augustinus lebten und ambulante Krankenpflege in Köln betrieben, Pflegerinnen für das Kranken- und Invalidenhaus der Stadt Köln, das Bürgerhospital, zur Verfügung zu stellen. Mit ihrem Plan, die Cellitinnen als Pflegerinnen zu gewinnen, erhoffte sich die Armenverwaltung eine Besserung der Zustände im Bürgerhospital.
Die Schwestern zeigten keine große Begeisterung, da die Übernahme der Krankenpflege in einem städtischen Armenhaus bedeutete, sich unter die Obhut und Verwaltung einer städtischen Behörde zu stellen und möglicherweise staatlichen Repressionen ausgesetzt zu sein.
Erst auf ausdrücklichen Wunsch der kirchlichen Behörde durch ein Schreiben am Feste der hl. Elisabeth, am 19. November 1838, erklärten sich die betreffenden Gemeinschaften bereit, Schwestern für diese Aufgabe bereitzustellen. Es meldeten sich vor allem junge enthusiastische Schwestern, die das Wagnis einer völlig neuen Art der Krankenpflege auf sich nehmen wollten.
Am 28. November 1838 begannen vier Schwestern aus beiden Konventen ihre Tätigkeit. Die Schwestern im Bürgerhospital gehörten nun keinem der beiden Mutterklöster mehr an und wurden als "Filialklostergemeinschaft" bezeichnet. Der Grundstein für eine neue Ordensgemeinschaft in Köln war gelegt, ohne dass sich die Schwestern dessen bewusst waren.
Das Leben und die Arbeit der Schwestern im Bürgerhospital war von starken Einschränkungen und Kontrollen durch die Armenverwaltung geprägt. Ihre rechtliche Situation war unklar und weder ihre finanzielle Situation noch ihre Absicherung im Alter oder bei Krankheit waren geregelt. Auch bestimmte die Armenverwaltung über Aufnahme und Entlassung von Anwärterinnen und beschränkte die Zahl der Mitglieder. Dies änderte erst ein Statut und Instruktionen aus dem Jahr 1840, welches die Schwestern besser absicherte. Vor diesem Hintergrund konnte sich die Gemeinschaft zunehmend festigen. Zugleich wurde ihr seitens des Erzbischofs gestattet, selbstständig Aspirantinnen aufzunehmen - ein wichtiger Schritt zur Eigenständigkeit.
Die Cholera-Epidemie im Jahr 1849 stellte die Schwestern vor eine erste große medizinische Bewährungsprobe. Neben diesen medizinischen Sorgen litt die Gemeinschaft immer wieder unter massiver Einflussnahme und Repressionen durch die Kölner Armenverwaltung, welche sich gegen die Selbstständigkeit der Gemeinschaft richtete. So wurde durch schikanöse Anordnungen und Verbote das religiöse Leben massiv gestört und eingeschränkt.
Im Jahr 1870 kam die Wende zum Guten. Kardinal Melchers erließ für die Genossenschaft eine neue Satzung, die sich auf die Statuten der Cellitinnen und die Regel des hl. Augustinus stützte. Zugleich erkannte die Armenverwaltung, dass es für eine qualifizierte Pflege im Hospital keinen Ersatz für die Schwestern gab. So traf sie auch auf Druck von Ärzten und Öffentlichkeit eine neue Vereinbarung mit der Gemeinschaft, die ihr weitreichende Rechte zusprach. In dieser Vereinbarung ist erstmals nicht mehr von einer "Filialklostergemeinde" sondern von der "Genosschaft der barmherzigen Schwestern von der Regel des heiligen Augustinus" die Rede.
Beginen und Begarden, wikipedia.de
1838
Gründung im Bürger-Hospital. Am 19. November, am Fest der hl.Elisabeth, erhielten die Oberinnen des Cellitinnenklosters
in der Antonsgasse und der Kupfergasse je ein Schreiben von der geistlichen Oberbehörde mit der Bitte, Krankenschwestern ins Kölner Bürgerhospital zu entsenden. 4 Schwestern nahmen daraufhin ihre Arbeit im Kölner Armenhospital auf.
1864
St. Josefs Kloster in Zündorf, ab 1974 Altenheim St. Martin
1869
Kauf des Hauses Severinstrasse 53 und Gründung des eigenen Mutterhauses in Köln.
1874
Krankenhaus der Augustinerinnen - bekannt als Severinsklösterchen, Köln
1882
St. Josef-Kloster St. Vith, Belgien
1882–1968
Übernahme vieler Tätigkeitsbereiche in über 40 Niederlassungen in der Krankenpflege und im Sozialwesen in Köln und Umgebung.
Der Genossenschaft gehören bis zu 1300 Schwestern an.
1883
Kloster Maria Hilf Bornheim, ab 1988 Altenheim Maria Hilf
1888
Krankenanstalten Marienborn, Kloster Hoven
1891
Priesterseminar Köln
1894
Herz-Jesu Kloster Königsdorf, ab 1982 Altenzentrum St. Augustinus
1905
St. Agatha Krankenhaus Köln-Niehl
1909
St. Antonius Krankenhaus Köln-Bayenthal
1917
Herz-Jesu Kloster Nettersheim, ab 1978 Haus Tannenblick
1918
Kloster Heisterbach, Königswinter
1964
Aufbruch nach Indien
1967
St. Augustine Hospital, Kumily / Kerala
1972
Nirmala Boarding, Sendhwa / M.P.
1977
St. Augustine Nivas, Bangalore / Karnataka
Elisabeth Sadan, Sendhwa / M.P.
1979
St. Josepf Konvent, Anavilasam / Kerala
Pushpa Nivas, Pendarnia / M.P.
1980
Karuna Hospital, Sendhwa / M.P.
1981
Indien wird zur Region erhoben
1982
Augustine Bhavan, Amaravathi / A.P.
1983
St. Augustine Convent, Adackathode / Kerala
1988
150 jähriges Jubiläum,
Unser Motto: "Einfach Da Sein"
1989
Augustine Sadan, Pedapadu / A.P.
1992
Keerthi Nilaya, Pansemal / M.P.
Mahila Vidyashram Vihar, Khandwa / M.P.
St. Augustine Convent, Punasa / M.P.
1993
Mahila Vidyashram Vihar, Khandwa
St. Augustine Convent, Punasa
1993-2001
Missionstätigkeit auf den Philippinen
1994
Errichtung der Provinz Deutschland und der Provinz Indien
1997
St. Augustine Convent, Gurubasha / Assam
Haus Monika, Deutschland
1999
St. Augustine Hospital, Chapaguri / Assam
St. Augustine Convent, Kuttimoola / Kerala
2000
Abgabe der Trägerschaft an die Stiftung der Cellitinnen
2002
Generalat wird nach Kloster Heisterbach verlegt
2016
Umwandlung der Provinz Deutschland in eine Region
© Genossenschaft der Cellitinnen